Artikel 1 – Einrichtung & Nutzung
Boehringer Ingelheim (im Folgenden BI genannt) bietet seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit der Teilnahme am Bewegt Angebot. High Five Health Promotion B.V. (High Five) bietet diesen Service an.
Artikel 2 – Teilnehmer
Die Präventionszentren BEWEGT an den Standorten in Ingelheim und Biberach sind für alle Mitarbeitenden von BI zugänglich. Nutzungsberechtigte Personen sind aktive Mitarbeitende von BI, in Elternzeit und Altersteilzeit bei Ausnahmen entscheidet BI, ob eine Teilnahme möglich ist.
Artikel 3 – Registrierung
Die Registrierung zur Teilnahme an den Präventionszentren BEWEGT wird digital über High Five Connect durchgeführt. Die Teilnehmenden können sich über die Homepage registrieren und auf der persönlichen Seite in High Five Connect ihre Testdaten, Rechnungen, Lastschriftautorisierungen, Trainingsprogramme, Buchungen sowie die Öffnungszeiten einsehen. High Five arbeitet in Übereinstimmung mit dem DSGVO. Während der Registrierung wird der neue Teilnehmende explizit gebeten, der Verarbeitung von persönlichen Daten zuzustimmen. Zudem wird der Teilnehmende darum gebeten, der Gesundheitsvereinbarung und den Hausregeln zuzustimmen.
Artikel 4 – Start der Mitgliedschaft
Bevor das Mitglied mit dem Trainingsprogramm beginnen kann, führt High Five eine Anamnese und einen Eingangscheck durch. Dies dient der Trainingsplanerstellung und Einweisung in die Geräte. Wenn sich bei den Fragen/Antworten des medizinischen Fragebogens keine ernsthaften, schwerwiegenden physischen Einschränkungen ergeben, kann die Aufnahme des Trainings sofort beginnen.
Artikel 5 – Meldung von Verletzungen
Falls ein Mitglied Kenntnis von einer Verletzung oder Wunde hat, muss dies, gemäß der Gesundheitsvereinbarung, den Mitarbeitenden von High Five vor Beginn des Trainings mitgeteilt werden.
Artikel 6 – Haftung
Die Teilnahme an den Aktivitäten von High Five erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Mitglieds. BI oder High Five können nicht für Material-, Personenschäden oder Schäden anderer Natur, für Verlust oder Diebstahl haftbar gemacht werden, außer dies ist das Ergebnis von nicht funktionierender Ausstattung aufgrund von unsachgemäßer Aufsicht der Wartung der Geräte oder unsachgemäßer Aufsicht der Sicherheit in diesem Bereich. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Präventionszentrumsbetreibers oder dessen Personal einzuholen. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht in den Präventionszentren zurückgelassen werden. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
Artikel 7 – Meldung von Defekten und Fehlfunktionen
Falls ein Mitglied bemerkt, dass ein Gerät nicht sachgemäß funktioniert, wird dieses gebeten, den Schaden sofort an das Personal von High Five zu kommunizieren.
Artikel 8 – Hygiene und Schuhwerk
Die Benutzung eines Handtuchs beim Training ist erforderlich. Jedes Mitglied muss nach der Nutzung die Geräte und Materialien reinigen und/oder aufräumen. Jedes Mitglied muss saubere Trainingskleidung und Indoor-Schuhe tragen. Das Trainieren auf der Trainingsfläche mit Flip-Flops, barfuß oder mit offenen Schuhen, ist nicht gestattet. Wir empfehlen das Tragen von Badesandalen in den Nassbereichen. Wir bitten dringend darum, alle Räume sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
Artikel 9 – Essen und Trinken
Es ist verboten im Trainingsbereich zu essen. Auch das Kaugummikauen während des Trainings ist untersagt. Des Weiteren ist das Trinken im Trainingsbereich nur aus Sport- und Trinkflaschen (keine Glasflaschen) erlaubt.
Artikel 10 – Öffnungszeiten
Während der Öffnungszeiten können alle Mitglieder die Präventionszentren BEWEGT unbegrenzt nutzen. Öffnungszeiten und Aktivitäten werden in der Übersicht der buchbaren Stunden auf der persönlichen Seite in High Five Connect dargestellt. Während der Urlaubszeiten kann ein alternativer Zeitplan integriert werden. Mitglieder können sich zur Teilnahme an Gruppenkursen und anderen Aktivitäten in High Five Connect anmelden. Falls ein Mitglied nicht am Gruppenkurs teilnehmen kann, wird dieser gebeten, mindestens eine Stunde vor Kursbeginn die Buchung zu stornieren und somit anderen Mitgliedern die Kursteilnahme zu ermöglichen.
Artikel 11 – Zeitplanänderungen
Mit der Zustimmung von BI kann High Five Zeitplanänderungen durchführen.
Artikel 12 – Zahlung der Eigenleistung
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird im Voraus per Lastschrift bezahlt. Bei Zahlung per Bankeinzug muss vor der Teilnahme ein Lastschriftverfahren unterzeichnet werden. Für die Mitgliedskarte wird jeweils ein Pfand in Höhe von € 10,00 erhoben. Dieser wird bei Beendigung der Mitgliedschaft und Rückgabe erstattet. Bei Verlust wird kostenpflichtig ein neuer Mitgliedsausweis ausgegeben.
Artikel 13 – Nutzung von proFIT-Gesundheitsgutscheinen
Sofern Mitarbeitende von Boehringer Ingelheim im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung proFIT-Gesundheitsgutscheine erhalten, können diese gemäß den jeweils gültigen Bedingungen von proFIT zur Verrechnung von Leistungen im Präventionszentrum BEWEGT genutzt werden.
Pro Mitglied können maximal drei Monate (maximal 75 €) über proFIT-Gesundheitsgutscheine angerechnet werden. High Five akzeptiert proFIT-Gutscheine ausschließlich für diesen Zeitraum von maximal drei Monaten; eine darüberhinausgehende Anrechnung ist ausgeschlossen. Erfolgt eine Kündigung innerhalb des Zeitraums, in dem proFIT-Gutscheine angerechnet wurden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder anteilige Erstattung der eingelösten Gutscheine.
Die Einlösung der proFIT-Gutscheine erfolgt über das von proFIT bereitgestellte digitale Gutschein- bzw. Abrechnungssystem. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass das Mitglied über ein aktives und ausreichend gedecktes proFIT-Guthaben verfügt. Die Abwicklung und Verwaltung der Gutscheine erfolgt ausschließlich über proFIT als externen Anbieter.
High Five übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, technische Funktion oder Abrechnung des proFIT-Systems. Es gelten ergänzend die jeweils gültigen Nutzungs- und Teilnahmebedingungen von proFIT.
Sollte das proFIT-Guthaben nicht (vollständig) ausreichen, um die vereinbarten Leistungen abzudecken, ist der verbleibende Betrag vom Mitglied gemäß Artikel 12 – Zahlung der Eigenleistung selbst zu tragen.
Artikel 14 – Beschwerden und/oder Verbesserungsvorschläge
Falls ein Mitglied Beschwerden und/oder Verbesserungsvorschläge hat, können diese an einen Mitarbeiter oder die Kontaktperson bei BI weitergegeben werden. Beschwerden und Vorschläge können auch auf der Webseite zugestellt werden:
Kontaktieren Sie uns | High Five
Artikel 15 – Fotos und Videos
Ohne schriftliche Genehmigung der Kommunikationsabteilung von High Five und BI sind Foto- und/oder Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten der Präventionszentren BEWEGT nicht erlaubt.
Artikel 16 – Regeln
Wir gehen davon aus, dass jedes Mitglied Kenntnis von den Inhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausregeln genommen hat. Die aktuellen Hausregeln können im Vertrag und als Aushang in den Präventionszentren BEWEGT eingesehen werden. High Five und BI haben das Recht die Hausregeln zu ändern.
Artikel 17 – Unvorhergesehene Umstände
In Fällen, die nicht in den Regeln beachtet werden, wird eine Entscheidung von BI und High Five getroffen.